Abfalltrennung
• Abfälle wie beispielsweise Papier/Pappe, Glas, Kunststoff und Metall werden entsprechend den kommunalen Bestimmungen getrennt und den einzelnen Entsorgungswegen zugeführt.
• Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände wie beispielsweise Kanülen, Skalpelle und Ampullen sollten in bruchsicheren Behältnissen gesammelt und gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Kommune entsorgt werden.
Dies kann zwei unterschiedliche Wege bedeuten:
1. Der Hausmüll geht in die direkte Verbrennung und die schwarze Tonne wird ausschließlich von der Praxis genutzt. Ist sie zudem vor dem Zugriff Dritter geschützt, dann ist eine Entsorgung der Spezialbehälter über den Hausmüll zulässig.
2. Die Abfälle der schwarzen Tonne gehen in eine Vorsortierung und werden damit händisch bearbeitet. In diesem Fall dürfen auch bruchsichere Spezialbehälter nicht im Hausmüll landen und müssen durch einen geeigneten Entsorger abgeholt und einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden.
• Kontaminierte Abfälle wie beispielsweise mit Sekreten in Kontakt gekommene Watterollen, Tupfer oder Handschuhe werden in feuchtigkeitsbeständigen Abfallsäcken gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt.
Möchte man auch bei dieser Abfallart auf Nummer sicher gehen eignen sich Sammelbehälter für medizinische Abfälle, die ebenfalls jeder Entsorger im Medizinbereich zur Verfügung stellt.
• Röntgenchemikalien wie Entwickler- und Fixiererflüssigkeiten müssen gesammelt und gegen einen Entsorgungsnachweis an qualifizierte Entsorgungsbetriebe abgegeben werden. Oftmals stellen diese entsprechende Sammelkanister zur Verfügung.
• Quecksilberhaltige Abfälle wie beispielsweise extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen sollten ebenso in sicheren, verschließbaren Behältnissen gesammelt und gegen einen Entsorgungsnachweis entsorgt werden.