Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 1. Januar 2021 für GKV-Versicherte verfügbar – zunächst als freiwillige Option mittels Opt‑in. Seit dem 29. April 2025 läuft nun die ePA Version 3.0 („ePA für alle“) im Rahmen eines Opt‑out-Verfahrens, bei dem alle Versicherten automatisch eine elektronische Akte erhalten, sofern sie nicht widersprechen.
Die ePA ermöglicht einen schnellen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten – Anamnese, Befunde, Arztbriefe, Medikationslisten oder Allergien – und verbessert so die Effizienz und Qualität der Versorgung. Gerade in zahnmedizinischen Praxen kann das wertvolle Zeit sparen.
Die Kontrolle über Freigaben liegt formal beim Patienten. Kritiker – darunter BfDI, Chaos Computer Club und Datenschutzverbände – bemängeln mangelnde Transparenz, zentrale Speicherung und unzureichende technische Sicherheit, etwa fehlende Volltextsuche oder Persistenz von PDF-Daten. Die Systemverfügbarkeit lag von Ende April bis Anfang Juli 2025 bei etwa 96 %, was für kritische Infrastrukturen als zu niedrig gilt.
In vielen Praxen bleibt die ePA bislang eher ein Stück Digitalkram, das selten genutzt wird. Nur ein Bruchteil der automatisch angelegten Akten wird aktiv verwendet – laut DPA-Daten etwa 750.000 bei der TK aus 11 Mio. angelegten ePAs, bei der Barmer 250.000 aus 7,8 Mio., und bei der AOK nur 200.000 aus 25,8 Mio.
Die ePA ist da – genutzt wird sie aber selten. Die Hürde ist nicht nur technische Implementierung, sondern vor allem praktische Einbindung in den Praxisalltag. Gute Vorbereitung kann helfen, echten Mehrwert zu generieren.