Wer kennt es nicht: Es ist bereits nach 19 Uhr, die Praxis leert sich, die Patienten sind zufrieden nach
Hause entlassen worden. Doch anstatt den Feierabend zu genießen, müssen die Karteieinträge aller
Patienten auf die korrekte Dokumentation und Leistungserfassung geprüft werden. Erinnert man sich
wirklich an jedes Detail, an jede Leistung, die erbracht wurde? Oft bleibt auch noch Arbeit für das
Wochenende liegen…
Unseren Umfragen zufolge sind die korrekte, regresssichere Dokumentation und eine vollständige
Abrechnung ohne Honorarverlust bei über 80% der Zahnarztpraxen eine große Herausforderung.
Zumeist hängt die Abrechnung und damit eine riesige Verantwortung für das finanzielle Überleben
einer Praxis an einer Abrechnungskraft, die auf die korrekte Behandlungseingabe im Zimmer
angewiesen ist.
In dieser Blog-Reihe widmen wir uns kritischen Themen in der zahnärztlichen Dokumentation.
Die korrekte Dokumentation der Anästhesie in der zahnmedizinischen Praxis ist von entscheidender Bedeutung, sowohl aus medizinischer als auch aus rechtlicher Sicht. Eine sorgfältige und detaillierte Aufzeichnung gewährleistet nicht nur die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Maßnahmen, sondern dient auch als wichtige Grundlage im Falle von Komplikationen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
Das folgende Beispiel zeigt, wie wichtig die richtige Dokumentation ist:
Ein Zahnarzt führte bei einer Kronenversorgung im Unterkieferseitenzahnbereich eine beidseitige
Leitungsanästhesie des Nervus alveolaris inferior und eine Infiltrationsanästhesie des Nervus buccalis
durch.
Während der Behandlung zeigte sich, dass der Zahn 48 nicht mehr erhaltungswürdig war, wodurch
eine Extraktion notwendig wurde. Die erneute notwendige Leitungsanästhesie zur schmerzfreien
Behandlung schädigte jedoch den Nervus lingualis, was zu bleibenden Schäden (Hypästhesie und
Verlust des Geschmackssinns) führte.
Quelle [1] : https://www.medizinrechtsiegen.de/artikel/zahnarzthaftung-nervenschaedigung-mangelhafter-aufklaerung/
Das Landgericht Tübingen stellte explizit fest, dass hinsichtlich der Anästhesie kein Behandlungsfehler
vorlag. In diesem Fall wurde der Patient jedoch nicht über Risiken oder Alternativen zur
Leitungsanästhesie aufgeklärt – ein Aufklärungsfehler der letztlich zur Haftung des Zahnarztes führte.
Bereits seit über 20 Jahren war dieser Mann Patient der Praxis. In der Vergangenheit wurden bereits
Behandlungen unter Lokalanästhesie vorgenommen, bei dem der Patient korrekt über die Risiken der
Leitungsanästhesie aufgeklärt wurde. Dies überträgt sich aber nicht auf weitere Eingriffe und war
dem Zahnarzt daher keine Hilfe im aktuellen Fall.
Verklagt zu werden, obwohl man im medizinischen Bereich alles korrekt und richtig ausgeführt hat, ist
der Albtraum jeder Zahnarztpraxis.
Entscheidend für eine richtige Anästhesiedokumentation sind folgende Punkte:
Es lohnt sicher, tiefer in die Regularien der Anästhesie einzutauchen, nicht nur für die korrekte
Dokumentation, sondern auch, um Honorarverluste zu vermeiden. So ist die Lokalsanästhesie zum
Beispiel bei lang andauernden chirurgischen Behandlungen 2x je Zahn abrechenbar – natürlich nur
mit entsprechender Begründung. Bei größeren chirurgischen Eingriffen oder entzündlichen Prozessen
können, wenn nötig, die Leitungs- und Infiltrationsanästhesie miteinander kombiniert werden.
Diese und noch viele weitere Ausnahmen zur Abrechnung und korrekten Dokumentation der
Anästhesie im Kopf zu behalten, bleibt eine Herausforderung für viele Praxen.
Die richtige Dokumentation der Anästhesie ist immens wichtig. Mit einer strukturierten und
umfassenden Dokumentation können potenzielle Risiken minimiert und eine hohe Qualität der
Patientenversorgung sichergestellt werden.
Um genau diese Herausforderungen zu meistern, haben wir mit FOXI eine neue, innovative Lösung
entwickelt, mit der es möglich ist, in kürzester Zeit einen perfekten Eintrag zu erstellen (inklusive
Abrechnung). Auch alle Ausnahmen werden automatisch erfasst.
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