Wie wirtschaftlich wir im Alltag arbeiten können, hängt zu einem wesentlichen Teil von uns selbst ab: Sind wir körperlich fit, mental gut drauf und dazu noch hochmotiviert, dann wirkt sich das in aller Regel auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit unseres Handelns aus.
Klar ist aber auch: Externe Faktoren und sich ändernde Rahmenbedingungen können einen massiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Zahnarztpraxis haben. Ein Paradebeispiel hierfür sind neue Regularien. Mal bewirken sie nur kleine Veränderungen im Workflow, doch in anderen Fällen können sie bewährte Absatzfelder spürbar beeinträchtigen oder völlig neue Chancen für wirtschaftlicheres Arbeiten erschließen.
1. Fluoridlack über die Kasse
Mitte Januar beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass Fluoridlack unabhängig vom Kariesrisiko für alle Kinder unter sechs Jahren eine Kassenleistung wird. Zuvor galt für Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr eine andere Regelung. Um zweimal pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zum Schutz des Milchgebisses zu haben, musste bei ihnen ein hohes Kariesrisiko vorliegen. Mit dem neuen Beschluss stehen die zwei Anwendungen pro Jahr jedem Kind dieser Altersklasse zu – unabhängig vom Kariesrisiko.
In Zukunft wird das die Abrechnung in der Praxis spürbar erleichtern. Denn die Einschätzung und Dokumentation des Kariesrisikos anhand des dmf-t entfällt. Aber aufgepasst: Noch ist der Beschluss nicht in Kraft getreten. Es lohnt sich daher, die Nachrichtenlage und die Rundbriefe der eigenen KZV im Blick zu behalten!
2. Budgetierung: Fallstricke beachten!
Als 2021 mit der PAR-Richtlinie „der große Wurf“ für die systematische Behandlung von Parodontitis-Patienten vorlag, war die Begeisterung groß. Doch im November 2022 folgte mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Ernüchterung: Die Budgetierung war zurück und mit ihr zahlreiche Probleme für Praxen deutschlandweit. Deutschlandweit? Nicht ganz, denn auch noch 2023 wirkte sich das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht überall auf die Vergütung der PAR-Behandlung aus. Grund waren regionale Unterschiede in den verschiedenen KZV-Bereichen.
Spätestens durch das gemeinsame Webinar zur PAR-Richtlinie von DG PARO, DGZMK, KZBV und BZÄK wurde dann aber vielen Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams bewusst: Ab 2024 wird die Budgetierung alle Praxen treffen! Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, jetzt die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Denn wer empfindliche Regressforderungen vermeiden möchte, der sollte dringend prüfen, ob Behandlung, Dokumentation und Abrechnung den aktuellen Spielregeln entsprechen.
3. Blutentnahme in der Zahnarztpraxis
Eine Blutentnahme in der Zahnarztpraxis? Viele Patienten dürfte diese Vorstellung zunächst einmal irritieren. Tatsächlich ist es aber so, dass aus Eigenblut gewonnene Blutkonzentrate die Heilungsprozesse nach bestimmten zahnmedizinischen Behandlungen unterstützen können. Ein Beispiel ist die dentale Implantologie – erst im Herbst des letzten Jahres wurde für dieses Fachgebiet die weltweit erste S3-Leitlinie zum Einsatz von PRF (Platelet Rich Fibrin) vorgestellt.
Wenig später folgte die BZÄK-Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde. Sie nennt neben der Implantologie unter anderem auch Zahnextraktionen, Wundrevisionen oder parodontologische Eingriffe als Anwendungsgebiete für Blutprodukte. Womöglich finden also Blutentnahmen in der Zahnarztpraxis zukünftig viel häufiger statt, als es sich heute viele Patienten und Praxisteams vorstellen. Um sich für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten zu qualifizieren, ist eine mindestens sechsstündige Fortbildung mit theoretischen und praktischen Teilen zu absolvieren – womöglich ein erster Schritt, um gemeinsam mit Patienten von den Chancen dieser neuen Methode zu profitieren.